Weitere Rechtslage - Naturpädagogik Ahlborn

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Wespen sind wilde Tiere:

Das bedeutet sie sind herrenlos. Niemand ist grundsätzlich für sie verantwortlich.
Wenn also ein Wespenstaat bei Ihnen Quartier bezogen hat, sind Sie als Bewohner des Objektes nicht dafür verantwortlich zu machen.
Niemand kann die Entfernung des Wespennestes von Ihnen verlangen.

Als Mieter einer Wohnung sind sie wohnberechtigt, der Besitz des Meitobjektes und der Bausubstanz liegt natürlich beim Eigentümer.
Trotzdem kann dieser Eigentümer nicht ohne weiteres die Entfernung des Nestes (zum Beispiel am Balkon) verlangen, wenn Sie mit den Nest leben können und wollen.
Wenn Schäden durch ein Wespennest entstehen könnten, wäre der Eigentümer evtl. später berechtigt die entstandenen Kosten ersetzt zu bekommen.

Wollen Sie als Mieter das Wespennest entfernen lassen, müssen Sie den Eigentümer oder die Hausverwaltung darüber in Kenntnis setzen und die Gelegenhiet dazu geben



Kosten für eine Wespennest Entfernung

Wird ein Wespennest kostenpflichtig entfernt. Trägt der Eigentümer oder die beauftragte Hausverwaltung dafür die Kosten.
Sie als Mieter müssen dem Eigentümer oder der Hausverwaltung aber genügend Zeit einräumen, die Sachlage zu prüfen ggf. muss ja die Naturschutzbehörde dazu eingeschaltet werden. Die Beauftragung zur Entfernung darf eigentlich erst nach Prüfung der Rechtslage erfolgen, insbesonders bei Hornissen.

Nur bei einer beträchtlichen Gefährdung für Menschen darf man eine Entfernung ohne Zustimmung des Vermieters beauftragen.
Die Kosten muss später der Vermieter wieder erstatten.
Auch wenn zuständige Gerichte bislang derartige Fälle bestätigt haben, bleibt die fachliche Meinung dazu wohl eher aus.
Denn ein Wespennest im Notfall entfernen zu lassen hat unserer Ansicht nach starke Einschränkungen. Ein Wespenstaat kommt ja nicht so schnell wie ein Bienenschwarm. Es dauert Wochen oder Monate bis ein Nest überhaupt so stark in Erscheinung treten kann, dass eine ernsthafte akute Gefahr für Menschen darstellen kann. Aber Recht haben und kriegen sind in Deutschland zweierlei.

Das wichtigste ist aber:
Gemäß Rechtsprechung dürfen die Kosten für eine Wespennest Entfernung nicht auf die Miete oder Mietnebenkosten umgelegt werden.



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